 Verfasser: Jürgen Aust, Martin Behrsing u. Gerhard Militzer Anforderungen an eine bedarfsorientierte und repressionsfreie Grundsicherung Nachdem in den sozialen Bewegungen und der Partei DIE LINKE in den letzten Monaten eine intensive Diskussion darüber geführt wurde, wie eine menschenwürdige Alternative zu Hartz IV aussehen müsste, hat die BT-Fraktion der LINKEN mit einem Beschluss vom 27.01.2009 „Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung“ vorgelegt, die den Anspruch erheben, mit Hartz IV zu brechen und „der entscheidende erste Schritt (sind), um Armut in Deutschland wirksam und nachhaltig zu überwinden.“ Mit dem vorliegenden Positionspapier soll aufgezeigt werden, dass der Beschluss diesem Anspruch nur teilweise gerecht wird, da er in wesentlichen Punkten nicht mit der Hartz IV-Logik bricht und darüberhinaus hinter seit längerer Zeit erhobenen Forderungen und Positionen der sozialen Bewegungen zurückfällt.
Aktualisiert ( Donnerstag, den 19. März 2009 um 12:57 Uhr )
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Thesen - Linke Alternative Hartz IV
zum Positionspapier „Eine linke Alternative zu Hartz IV“ - Eine deutliche Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I (5 Jahre bzw. unbegrenzt), um das Bedrohungs- und Erpressungspotential bei Arbeitslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.
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Hartz IV ist?
Hartz IV und seine Folgen a) Hartz IV hat zu einer massiven Ausweitung der Armutsverhältnisse geführt. Durch eine Verkürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate und die Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenhilfe als ein wesentlicher Baustein von Hartz IV bezogen im Durchschnitt der letzten vier Jahre ca. fünf Millionen erwerbsfähige Menschen das seit dem 01.01.2005 neu eingeführte ALG II und ca. zwei Millionen Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld. Durch die Zusammenlegung von der bisherigen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II mussten ca. 60 % derer, die zuvor Arbeitslosenhilfe erhielten, erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Während die Arbeitslosenhilfe sich an der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte, wurden mit dem neuen ALG II die Geldleistungen in Form eines Regelsatzes (z.Zt. 351 €) und der Erstattung bzw. Übernahme der Mietkosten erbracht. Nach dem Arbeitsmarktbericht der BA von Januar 2009 erhielten sog. Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich einen Regelsatz von 336,92 € und die Leistungen für die Kosten der Unterkunft betrugen durchschnittlich 312,85 €.
Aktualisiert ( Donnerstag, den 19. März 2009 um 13:02 Uhr )
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